Versteigerungsbedingungen

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Die Teilnahme an den Versteigerungen des Versteigerers Christian Presch, Kurze Str. 15, 33613 Bielefeld durch mündliches oder schriftliches Gebot erfolgt zu folgenden Bedingungen:

  1. Die Versteigerung erfolgt- soweit es sich nicht um ausdrücklich gekennzeichnetes Eigentum des Versteigerers handelt- im Auftrag und für Rechnung der Auftraggeber.
  2. Es wird in Euro gesteigert.
  3. Die zu versteigernden Gegenstände werden ohne jede Zusicherung von Eigenschaften und ohne jede Haftung für offene und versteckte Mängel versteigert, in dem Zustand in dem sie sich zur Zeit des Zuschlages befinden. Sie können vor der Auktion besichtigt werden.
  4. Die Beschreibung des Versteigerungsgutes erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen, jedoch ohne Haftung für Vollständigkeit und Richtigkeit.
  5. Der Versteigerer behält sich vor, Versteigerungsgut, das unter verschiedenen Katalognummern aufgeführt ist, zusammenzufassen oder in geänderter Reihenfolge anzubieten.
  6. Gesteigert wird in Schritten von 10 –15 %. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf ein Übergebot nicht erfolgt.
  7. Will der Meistbietende den Zuschlag nicht gelten lassen, ist der Versteigerer berechtigt neu auszubieten.
  8. Der Versteigerer kann ein Gebot ablehnen; in diesem Falle bleibt das unmittelbar vorher abgegebene Gebot gültig und verbindlich. Werden mehrere Gebote in gleicher Höhe abgegeben und die Aufforderung nach einem Mehrgebot bleibt erfolglos, erhält das zuerst eingegangenen Gebot den Zuschlag. Bei zeitgleich eingegangenen Geboten entscheidet das Los. Bei Meinungsverschiedenheiten kann der Versteigerer den Gegenstand erneut ausbieten.
  9. Wird der vom Einlieferer vorgeschriebene Limitpreis nicht erreicht, kann der Versteigerer das Gebot ablehnen oder unter Vorbehalt zuschlagen. In diesem Fall ist der Bieter drei Wochen an sein Gebot gebunden. Erhält er innerhalb dieser Zeit nicht den vorbehaltlosen Zuschlag, erlischt sein Gebot
  10. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung des ersteigerten Objektes. Mit ihm geht die Gefahr für etwaige Verluste, Beschädigungen, Verwechselungen usw. auf den Käufer über.
  11. Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Zuschlagspreis, dem Aufgeld von 15% und der gesetzlichen Mehrwertsteuer auf das Aufgeld. Der Kaufpreis ist sofort fällig und in bar zu zahlen; bei schriftlichen Aufträgen innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung. Das ersteigerte Gut wird erst nach vollständiger Bezahlung ausgehändigt. Das Eigentum geht ebenfalls erst nach vollständiger Bezahlung auf den Käufer über.
  12. Verweigert der Ersteher trotz Mahnung und nach Setzung einer Frist von zwei Wochen die Abnahme oder der fällige Betrag ist nicht bezahlt, ist der Versteigerer berechtigt, die Rechte aus dem Zuschlag durchzusetzen oder das ersteigerte Gut erneut zur Versteigerung zu bringen oder bestmöglich freihändig zu verkaufen. Der Ersteher bleibt weiterhin Schuldner eines verbleibenden Betrages. Ein Mehrerlös steht ihm nicht zu. Von weiteren Versteigerungen wird er ausgeschlossen.
  13. Nach vollständiger Bezahlung geht das Eigentum auf den Ersteher über. Die Abnahme muss innerhalb von drei Tagen erfolgen. Die Haftung für etwaige Beschäftigung oder den Verlust übernimmt der Versteigerer nicht. Jede Verwahrung und jeder Transport erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers.
  14. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen hiervon unberührt. Für diesen Fall gilt eine Regelung, die der beabsichtigten nahe kommt.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist ausschließlich Bielefeld. Es gilt deutsches Recht.

Versteigerer Chr. Presch